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Anrechnung von Sachbezügen auf das KollV-Mindestentgelt?

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2015/677RdW 2015, 792 Heft 12 v. 17.12.2015

KV-Handelsangestellte: Gehaltsordnung A. Pkt 1.a.

GewO 1859: § 78

Enthält ein KollV (hier: KollV-Handelsangestellte) keine Hinweise zum Verhältnis von Mindestentgelt und Naturalleistungen, insb auch keine ausdrückliche Anordnung, dass Naturalentgelte bzw Sachbezüge auf die vorgesehenen Mindestentgelte anzurechnen sind, so sind die in Euro festgelegten kollektivvertraglichen Mindestentgelte als Geldzahlungsgebot zu verstehen.

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