Kürzlich hatte der OGH erstmals die Frage zu klären, ob die Parteien eines Arbeitsvertrags die Anrechnung von Sachbezügen auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt wirksam vereinbaren können. Für den Fall, dass ein KollV (hier: KollV-Handelsangestellte) keine Hinweise zum Verhältnis von Mindestentgelt und Naturalleistungen enthält - insb auch keine ausdrückliche Anordnung, dass Naturalentgelte bzw Sachbezüge auf die vorgesehenen Mindestentgelte anzurechnen sind -, vertritt der OGH die Ansicht, dass die in Euro festgelegten kollektivvertraglichen Mindestentgelte als Geldzahlungsgebot zu verstehen sind. OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15t.