Bisher bestand kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile. Mit dem neuen DBA soll daher nun die Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zeitgemäß beseitigt und ein Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten ermöglicht werden, der dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht. Das DBA ist am 9. 9. 2015 in Kraft getreten und findet grundsätzlich ab 1. 1. 2016 Anwendung. BGBl III 2015/140.