vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH: Ausschluss der Individualnormenkontrolle in mietrechtlichen Verfahren verfassungswidrig

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/583RdW 2015, 689 Heft 11 v. 17.11.2015

Das Recht der Parteien von Zivil- oder Strafverfahren, Individualnormenkontrollanträge zu stellen, kann gem Art 139 Abs 1a und Art 140 Abs 1a B-VG einfachgesetzlich in Verfahren ausgeschlossen werden, in denen dies zur Sicherung des Verfahrenszwecks erforderlich ist. Erforderlich ist im Sinn von unerlässlich zu verstehen. Diese Voraussetzung liegt nur in Verfahren vor, bei denen die Stellung eines Normenkontrollantrags den Verfahrenszweck vereiteln würde (wie zB in Provisorialverfahren).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte