EMRK: Art 6
IO: § 157i
Im vorliegenden Fall wurde mit Beschluss der angenommene Sanierungsplan bestätigt und der Insolvenzverwalter gem § 157i IO zum Treuhänder für die Verwertung des (von ihm) bereits geltend gemachten Anfechtungsanspruchs und die Weiterbetreibung des Anfechtungsverfahrens bestellt. Dieser Beschluss wurde nicht angefochten, und zwar auch nicht von der Anfechtungsgegnerin