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Keine Immunität vor Klagen von Anleihegläubigern

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/582RdW 2014, 529 Heft 9 v. 16.9.2014

JN: § 27a

Die Staatenimmunität ist auf Hoheitsakte beschränkt. Eine Klage, mit der ein Gläubiger Ansprüche aus einer Staatsanleihe gegen den Staat geltend macht oder von diesem Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Emissionsbedingungen fordert, wird dadurch nicht ausgeschlossen.

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