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Bank-AGB: Entgelt für Restschuldbestätigung und Kontoschließung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/561RdW 2014, 518 Heft 9 v. 16.9.2014

KSchG: §§ 6, 28, 29

VKrG: §§ 15, 16

Eine Bank darf in ihren AGB gegenüber Verbrauchern ohne Differenzierung nach verschiedenen, nach dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) maßgeblichen Umständen weder ein Entgelt für die Ausstellung einer Restschuldbestätigung noch ein Kontoschließungsentgelt bei Rahmenkredit vorsehen.

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