PHG: §§ 3, 5
Rom II-VO: Art 3, Art 5
Den Hersteller eines Teilprodukts bzw eines Produkts, das Teil einer anderen Sache geworden ist, trifft die Produkthaftung, wenn ein Fehler seines Teils für den Schaden kausal war.
PHG: §§ 3, 5
Rom II-VO: Art 3, Art 5
Den Hersteller eines Teilprodukts bzw eines Produkts, das Teil einer anderen Sache geworden ist, trifft die Produkthaftung, wenn ein Fehler seines Teils für den Schaden kausal war.