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Mobiltelefonie: Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/559RdW 2014, 517 Heft 9 v. 16.9.2014

ABGB: §§ 864a, 879 Abs 3

Eine Abschlagszahlung, die der Kunde nach einer AGB-Klausel eines Mobiltelefonvertrags im Fall der Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer noch zusätzlich zu den bis zum Vertragsablauf ausstehenden Entgelten zu leisten hat (hier: 80 € je SIM-Karte), ist sowohl als ungewöhnlich und überraschend iSd § 864a ABGB als auch als gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB zu werten.

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