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Trägt Reiseveranstalter Insolvenzrisiko des Reisebüros?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/562RdW 2014, 518 Heft 9 v. 16.9.2014

RSV idF BGBl II 2006/402: § 4

§ 4 Abs 6 Reisebürosicherungsverordnung (RSV) idF BGBl II 2006/402 sieht vor, dass Kundengelder als Anzahlung oder (wie hier) als Restzahlung in Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden und nicht früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernommen werden dürfen.

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