In einer jüngst ergangenen E1 hatte sich der OGH das erste Mal mit der Zulässigkeit einer - gleich mit mehreren Mängeln behafteten - Try-Out-Vereinbarung (einseitiges, fristloses, grundloses Auflösungsrecht des Vereins gegenüber dem Spieler während einer bestimmten Zeit), wie sie etwa im professionellen Eishockeysport branchenüblich ist, zu beschäftigen. Da die E grundsätzliche Aussagen zur Ausgestaltung einer derartigen Klausel enthält, geht ihre Bedeutung über den konkreten Anlassfall hinaus. Trotz Verneinung des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage erscheint dem Autor daher eine kurze Reflexion des Beschlusses aus arbeitsrechtlicher Perspektive lohnenswert.