Das neue SoSi-Abkommen trat mit 1. 7. 2014 in Kraft und ersetzt mit diesem Zeitpunkt die Abkommen BGBl III 1998/151 und BGBl 1982/76. Im Hinblick auf die Einbeziehung der Nicht-Erwerbstätigen in den Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 (die seit 1. 6. 2012 in Liechtenstein gilt) sind Drittstaatsangehörige, für die die Rechtsvorschriften zumindest eines der Vertragsstaaten gelten oder galten, die letzte verbleibende Gruppe, die von dem neuen Abkommen erfasst werden. In der Präambel wird ausdrücklich klargestellt, dass durch das Abkommen das Recht der Vertragsstaaten auf Erteilung einer Einreise-, Aufenthalts- oder Beschäftigungsbewilligung unberührt bleibt. BGBl III 2014/124, ausgegeben am 4. 7. 2014.