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BMF: Arbeitgeber bei intern. Personalüberlassung

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2014/419RdW 2014, 382 Heft 7 v. 16.7.2014

Nach der neueren Rechtsprechung des VwGH ist der Begriff "Arbeitgeber" in der 183-Tage-Klausel von Doppelbesteuerungsabkommen (Art 15 Abs 2 OECD-Musterabkommen) im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen (vgl RdW 2013/490, 493). Dadurch ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen, auf die das BMF mit einem aktuellen Erlass näher eingeht. Erlass des BMF 12. 6. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, BMF-AV 102/2014.

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