In einem aktuellen Erkenntnis hat der 13. Senat des VwGH ausgesprochen, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontenführung für Bankmitarbeiter bei ihrem Arbeitgeber für die Mitarbeiter keinen Vorteil schlechthin bedeute, wenn (alternativ) bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontenführung ohne Weiteres möglich gewesen wäre, weil eine große Zahl von Banken ihren Kunden schon seit Jahren kostenlose bzw erheblich preisreduzierte Gehaltskonten anbietet, die den Mitarbeiterkonditionen des Arbeitgebers entsprechen. Es könne dann von einem ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers an der Führung der kostenfreien Mitarbeiterkonten ausgegangen werden, sodass keine steuerbaren Einnahmen (geldwerten Vorteile) iSd § 15 EStG vorliegen. VwGH 21. 5. 2014, 2010/13/0196.