Die Tätigkeit einer Internet-Suchmaschine (Indexierung von Informationen auf Internetseiten Dritter, vorübergehende Speicherung und Zurverfügungstellung für die Internetnutzer) ist, sofern die Informationen personenbezogene Daten enthalten, als "Verarbeitung personenbezogener Daten" iSd RL 95/46/EG anzusehen und der Betreiber dieser Suchmaschinen als für diese Verarbeitung "Verantwortlicher" iSd RL 95/46/EG . Wird bei der Suche anhand eines Namens in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über die betreffende Person angezeigt, kann sich diese daher unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, auch wenn der Name oder die Informationen auf diesen verlinkten Internetseiten nicht vorher oder gleichzeitig gelöscht werden und auch wenn ihre Veröffentlichung auf den Internetseiten als solche rechtmäßig ist. EuGH 13. 5. 2014, C-131/12 , Google Spain und Google.