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VwGH: Fruchtgenusseinräumung an einer vermieteten Wohnung

SteuerrechtRdW 2014/331RdW 2014, 293 Heft 5 v. 16.5.2014

Dem Fruchtgenussberechtigten werden Einkünfte zugerechnet, wenn er nicht bloß in ein bestehendes Mietverhältnis eintritt, sondern selbst (oder durch seinen Vertreter) Initiative zum Erwerb oder zur Erhaltung der Mieteinnahmen entwickelt.

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