Auch wenn jugendliche Familienmitglieder und ihre Freunde während des Schuljahres stundenweise im elterlichen Betrieb mitarbeiten, kann deren Entlohnung zu Betriebsausgaben führen.
Bei einer Steuerberaterin wurde eine Betriebsprüfung durchgeführt. Die Prüfer versagten dabei "Gehältern" an den Ehemann der Steuerberaterin, an ihre zwei Kinder und an langjährige Freunde (Kinder der Familie P.) die Anerkennung als Betriebsausgaben.