ABGB: §§ 914 f
ARB 2007: Art 20
Nach dem vorliegenden Art 20.1.2 ARB 2007 hat der Versicherungsnehmer im Betriebsbereich Versicherungsschutz für den versicherten Betrieb "als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern". Damit ist klargestellt, dass es für die Streitigkeiten zwischen dem AG und dem BR oder sonstigen Interessenvertretungen keine Deckung aus dem Arbeitsgerichts-Rechtsschutz gibt, und zwar auch dann nicht, wenn der BR in einem Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG auf die Feststellung des Bestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen von (mindestens drei) AN des Betriebes klagt.