ASGG: § 54 Abs 1
1. Eine Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG kann vom BR nicht gegen irgendeinen AG gerichtet werden, sondern ist nur der "jeweilige" AG passiv klagslegitimiert. Der Begriff "Arbeitgeber" ist va iSd Vertragspartners der vom kl BR vertretenen AN zu verstehen (§ 51 Abs 1 ASGG). Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung wird der Beschäftiger nach § 51 Abs 2 ASGG dem Arbeitgeber gleichgestellt.