Die österreichische Gruppenbesteuerung gilt seit ihrer Einführung mit dem Steuerreformgesetz 2005 als internationales Vorzeigemodell und wichtiger Reformschritt der Unternehmensbesteuerung.1 Das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung2 sieht aber Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung vor, die mit dem Abgabenänderungsgesetz 20143 bereits umgesetzt wurden: Betroffen davon sind der räumliche Anwendungsbereich der Gruppenbesteuerung, die Höhe der sofortigen Verlustberücksichtigung von ausländischen Gruppenmitgliedern sowie die Firmenwertabschreibung. Ähnlich wie bei der Gruppenbesteuerung wurde auch die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste eingeschränkt. Der Beitrag beleuchtet die Einschränkungen bei den ausländischen Verlusten näher.4