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AbgÄG 2014: Verlustberücksichtigung bei ausländischen Gruppenmitgliedern und Betriebsstätten eingeschränkt

SteuerrechtUniv.-Prof. DDr. Gunter Mayr/Dr. Elisabeth TitzRdW 2014/244RdW 2014, 221 Heft 4 v. 17.4.2014

Die österreichische Gruppenbesteuerung gilt seit ihrer Einführung mit dem Steuerreformgesetz 2005 als internationales Vorzeigemodell und wichtiger Reformschritt der Unternehmensbesteuerung.11Vgl mwN Staringer, GeS 2010, 31. Das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung22Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018, 105. sieht aber Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung vor, die mit dem Abgabenänderungsgesetz 201433AbgÄG 2014, BGBl I 2014/13. bereits umgesetzt wurden: Betroffen davon sind der räumliche Anwendungsbereich der Gruppenbesteuerung, die Höhe der sofortigen Verlustberücksichtigung von ausländischen Gruppenmitgliedern sowie die Firmenwertabschreibung. Ähnlich wie bei der Gruppenbesteuerung wurde auch die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste eingeschränkt. Der Beitrag beleuchtet die Einschränkungen bei den ausländischen Verlusten näher.44Zur Abschaffung der Firmenwertabschreibung siehe den nachfolgenden Beitrag von Lachmayer, RdW 2014/245, 230; zum AbgÄG 2014 vgl auch Schlager/Titz, RWZ 2014, 65 ff; Kofler/Marschner, SWK 2014, 455 ff; Amberger/Petutschnig, ÖStZ 2014, 70 ff.

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