Mit der Einführung eines Abzugsverbotes für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren im KStG beschreitet der österreichische Steuergesetzgeber neue Wege. Aufwendungen für Zinsen und Lizenzgebühren an konzernzugehörige, niedrigbesteuerte in- oder ausländische Körperschaften sind ab 1. 3. 2014 nicht mehr körperschaftsteuerlich abzugsfähig (§ 12 Abs 1 Z 10 KStG idF AbgÄG 2014). Steuersystematisch wird erstmals für bestimmte Betriebsausgaben im KStG (nicht im EStG) das Korrespondenzprinzip eingeführt und der steuerliche Abzug von Aufwendungen von einer Mindestbesteuerung des korrespondierenden Ertrages beim Empfänger abhängig gemacht.1 Steuerpolitisch wird damit im Alleingang der Versuch unternommen, eine Maßnahme des BEPS-Reports2 umzusetzen, bevor noch die von der OECD geplanten Maßnahmen überhaupt vorliegen.