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AbgÄG 2014: Das neue Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren

SteuerrechtDDr. Hans Zöchling/Mag. Christoph PlottRdW 2014/243RdW 2014, 215 Heft 4 v. 17.4.2014

Mit der Einführung eines Abzugsverbotes für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren im KStG beschreitet der österreichische Steuergesetzgeber neue Wege. Aufwendungen für Zinsen und Lizenzgebühren an konzernzugehörige, niedrigbesteuerte in- oder ausländische Körperschaften sind ab 1. 3. 2014 nicht mehr körperschaftsteuerlich abzugsfähig (§ 12 Abs 1 Z 10 KStG idF AbgÄG 2014). Steuersystematisch wird erstmals für bestimmte Betriebsausgaben im KStG (nicht im EStG) das Korrespondenzprinzip eingeführt und der steuerliche Abzug von Aufwendungen von einer Mindestbesteuerung des korrespondierenden Ertrages beim Empfänger abhängig gemacht.11Für Dividenden wurde dieses Prinzip bereits durch § 10 Abs 5-7 KStG idF BGBl 2010/111 umgesetzt; siehe auch die geplanten Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie, wonach Dividenden bei der Muttergesellschaft nur insoweit steuerbefreit sein sollen, "sofern sie im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft mit einem gesetzlichen Körperschaftsteuersatz von mindestens 75 % des durchschnittlichen gesetzlichen Körperschaftsteuersatzes in den Mitgliedstaaten besteuert wurden" (Vorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie vom 25. 11. 2013, COM [2013] 814 final; Europäisches Parlament, Ausschuss für Wirtschaft und Währung [ECON], Entwurf eines Berichtes über den Vorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie vom 28. 1. 2014, 2013/0400 [CNS]). Steuerpolitisch wird damit im Alleingang der Versuch unternommen, eine Maßnahme des BEPS-Reports22OECD, Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, 19. 7. 2013, 17. umzusetzen, bevor noch die von der OECD geplanten Maßnahmen überhaupt vorliegen.

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