Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) wurde die Firmenwertabschreibung innerhalb der Gruppenbesteuerung für ab dem 1. 3. 2014 erworbene Beteiligungskörperschaften abgeschafft. Für vor diesem Zeitpunkt erworbene Beteiligungen können nach Maßgabe einer Übergangsbestimmung bereits begonnene Abschreibungsfünfzehntel weiterlaufen. Die Änderungen sollen im Folgenden erläutert werden.