Die Firmenwertabschreibung bei Anschaffung einer inländischen Beteiligung im Rahmen der Gruppenbesteuerung verstößt möglicherweise nicht nur gegen die Niederlassungsfreiheit wegen der räumlichen Einschränkung, sondern es könnte sich auch innerstaatlich um eine selektive Begünstigung von Unternehmensgruppen und damit um eine unzulässige staatliche Beihilfe handeln, weil für andere Unternehmen außerhalb einer Gruppe nach allgemeinem Steuerrecht bei Share-Deals eine Firmenwertabschreibung ebenfalls ausgeschlossen ist. Der VwGH hat daher mit Beschluss vom 30. 1. 2014 ein Vorabentscheidungsersuchen zu § 9 Abs 7 KStG (idF vor AbgÄG 2014) an den EuGH gestellt. VwGH 30. 1. 2014, 2013/15/0186.