Am 25. März 2014 wurde der abgabenrechtliche Teil des Budgetbegleitgesetzes 2014 zur Begutachtung versendet. Herzstück des BMF-Beitrags zum BudBG 2014 ist die Schaffung einer verfassungskonformen Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage ab 1. 6. 2014, die an die schon bestehende Neuregelung der Grundbuchseintragungsgebühr anknüpft. Statt einer Neufeststellung der Einheitswerte oder einem eigenständigen pauschalen Wertermittlungsverfahren für Grundstückswerte ist eine Änderung der GrESt-Bemessungsgrundlage im § 4 GrEStG unter Heranziehung von vorhandenen Werten geplant. Weitere Änderungen betreffen die Einrichtung des EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shops, die Regelung von Gruppenanfragen im ADG und Entfall der Notifikationspflicht bei Auskunftserteilung nach dem ADG sowie die Anhebung der Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte.