Im BMASK ist eine Vielzahl von Anregungen zu Novellierungen der Sozialversicherungsgesetze vorgemerkt, die sich in erster Linie auf Fragen der Invaliditätspension, des Rehabilitationsgeldes sowie auf die Kontoerstgutschrift beziehen. Darüber hinaus sollen einige Vorhaben laut Regierungsprogramm umgesetzt sowie Anpassungen an die Rechtsentwicklung und redaktionelle Klarstellungen vorgenommen werden. Die Änderungen sollen überwiegend rückwirkend mit 1. 1. 2014, sonst mit 1. 7. 2014 in Kraft treten.