Abgabenbetrug begeht ua, wer eine gerichtlich zu ahndende Steuerhinterziehung unter Verwendung falscher oder gefälschter Urkunden oder unter Verwendung von Scheingeschäften oder anderen Scheinhandlungen begeht.
Abgabenbetrug begeht ua, wer eine gerichtlich zu ahndende Steuerhinterziehung unter Verwendung falscher oder gefälschter Urkunden oder unter Verwendung von Scheingeschäften oder anderen Scheinhandlungen begeht.