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Abgabenbetrug durch "Verwendung" von Falsifikaten und Scheinhandlungen?

SteuerrechtW. DoraltRdW 2014/190RdW 2014, 172 Heft 3 v. 19.3.2014

Abgabenbetrug begeht ua, wer eine gerichtlich zu ahndende Steuerhinterziehung unter Verwendung falscher oder gefälschter Urkunden oder unter Verwendung von Scheingeschäften oder anderen Scheinhandlungen begeht.

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