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Verspätete Vorsteuererstattungen im Licht des Unionsrechts - Beschwerdezinsen zugunsten der Abgabepflichtigen?

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserRdW 2014/188RdW 2014, 168 Heft 3 v. 19.3.2014

Werden Vorsteuern verspätet erstattet, stellt sich die Frage, ob und wie ein Verspätungsschaden der betroffenen Unternehmer auszugleichen ist. Der EuGH fordert einen Ausgleich nach den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität. Beschwerdezinsen sind in unionsrechtskonformer Anwendung des § 205a BAO und des § 21 UStG zu gewähren.

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