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AbgÄG 2014: Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen

SteuerrechtTatjana Polivanova-RosenauerRdW 2014/187RdW 2014, 163 Heft 3 v. 19.3.2014

Ausgerichtet auf die Schaffung der Steuergerechtigkeit führt das AbgÄG 2014 die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen ein. Infolge der Verbindung der beschränkten Steuerpflicht mit dem KESt-Abzug ist deren Reichweite eingeschränkt. Die Anknüpfung an den Zinsbegriff des EU-QuStG kann jedoch zu einer Mehrbesteuerung des beschränkt Steuerpflichtigen führen.

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