Eine Belästigung im Zusammenhang mit einem vom GlBG bzw BEinstG geschützten Merkmal gilt als Diskriminierung und löst daher die dafür normierten Rechtsfolgen aus. Im folgenden Beitrag werden einige insb von der neueren Judikatur angesprochene Fragen sowie einige bislang kaum thematisierte Problemstellungen iZm dem Vorliegen einer Belästigung bzw deren Konsequenzen behandelt.