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Internationale Zuständigkeit bei Unternehmenspacht

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/46RdW 2014, 29 Heft 1 v. 23.1.2014

Erste Rsp

EuGVVO: Art 22 Nr 1

Art 22 Nr 1 EuGVVO sieht für Klagen über die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen die internationale Zwangszuständigkeit des Belegenheitsstaats vor. Nicht heranzuziehen ist er im Fall der Pacht eines - wenn auch liegenschaftsbezogenen - Unternehmens (hier: Hotel- bzw Restaurantbetrieb).

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