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Vollmacht einer Gesellschaft und Umgründung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/698RdW 2014, 640 Heft 11 v. 17.11.2014

ABGB: § 1023

Die Vollmacht einer Gesellschaft an einen Rechtsanwalt zur außergerichtlichen Vertretung in einer Schadenersatzsache erlischt nicht gem § 1023 ABGB, wenn im Weg der Spaltung oder Verschmelzung eine andere Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin an deren Stelle tritt.

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