Die Finanzverwaltung hat sich im Zuge des Salzburger Steuerdialoges 2014 mit der Liquidationsbesteuerung von Körperschaften befasst und ihre Sichtweise veröffentlicht, wie in Fällen der Anwendung des § 19 KStG Verbindlichkeiten steuerlich zu behandeln sind, die von einer in Liquidation befindlichen Körperschaft bis zum Ende ihrer Abwicklung nicht getilgt werden.1 Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind solche Verbindlichkeiten nicht Teil des Abwicklungs-Endvermögens; was im Ergebnis zu einer Erhöhung des steuerlichen Liquidationsgewinnes um den Wert, mit dem die nicht getilgten Verbindlichkeiten im letzten Jahresabschluss vor Auflösung der Körperschaft enthalten waren, führt. Dieser Beitrag beschäftigt sich aus gegebenem Anlass mit der Frage, ob bis zum Ende der Abwicklung nicht getilgte Verbindlichkeiten Teil des Abwicklungs-Endvermögens nach § 19 Abs 4 KStG sein können, und beleuchtet unterschiedliche Lösungsansätze für die Bewertung von am Ende der Abwicklung einer Körperschaft noch bestehenden Schulden.