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§ 12 Abs 1 Z 10 KStG im Lichte des steuerlichen Transparenzprinzips

SteuerrechtMag. Paul RzepaRdW 2014/672RdW 2014, 615 Heft 10 v. 7.10.2014

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) wurde die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern eingeschränkt.11§ 12 Abs 1 Z 10 KStG idF AbgÄG 2014; das AbgÄG 2014 wurde am 28. 2. 2014 in BGBl I 2014/13 kundgemacht. Gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG gilt bei Aufwendungen für Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern ein Abzugsverbot, wenn diese bei der empfangenden Körperschaft einer "Niedrigbesteuerung" unterliegen. Das Ziel der Einschränkung der Abzugsfähigkeit solcher Zahlungen ist vor allem die Vermeidung konzerninterner Gewinnverlagerungen mittels Zinsen- und Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer oder in besondere Steuerregime.22Siehe ErläutRV 24 BlgNR 25. GP 13 zu Art 2 Z 5, Z 6 und Z 8.

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