Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) wurde die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern eingeschränkt.1 Gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG gilt bei Aufwendungen für Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern ein Abzugsverbot, wenn diese bei der empfangenden Körperschaft einer "Niedrigbesteuerung" unterliegen. Das Ziel der Einschränkung der Abzugsfähigkeit solcher Zahlungen ist vor allem die Vermeidung konzerninterner Gewinnverlagerungen mittels Zinsen- und Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer oder in besondere Steuerregime.2