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Der Kündigungsschutz von überlassenen leitenden Angestellten

ArbeitsrechtDr. Florian MosingRdW 2014/653RdW 2014, 594 Heft 10 v. 7.10.2014

Der Betriebsbegriff des ArbVG sowie die Einbettung eines Betriebs in eine Konzernstruktur können maßgeblich dafür sein, ob ein Arbeitnehmer als leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG anzusehen ist. Als solcher unterliegt er auch nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz.

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