RL 2004/18/EG : Art 1 Abs 2, 8, 9
Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH seit Rs C-26/03 , Stadt Halle, schließt die Beteiligung eines privaten Unternehmens eine vergaberechtsfreie "In-House"-Vergabe aus. Nun stellte der EuGH klar, dass dies auch dann gilt, wenn der als Auftragnehmer beteiligte private Unternehmer keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.