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VwGH: Bei alleiniger Bekämpfung des Ausscheidens ist Fastweb-Judikatur nicht zu berücksichtigen

VergaberechtBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Dr. Dagmar MalinRdW 2014/651RdW 2014, 593 Heft 10 v. 7.10.2014

BVergG 2006: §§ 320, 322

Bei der Anfechtung der Ausscheidung als gesondert anfechtbare Entscheidung ist allein die Rechtmäßigkeit der bekämpften Ausscheidensentscheidung Sache des Nachprüfungsverfahrens und nicht die allfällige Pflicht zur Ausscheidung des Angebotes eines verbliebenen anderen Bieters. Die Fastweb-Judikatur des EuGH ist nicht einschlägig.

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