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EuGH: Auch ein ohne Gewinnerzielungsabsicht beteiligter Privater schließt "In-House"-Vergabe aus

VergaberechtBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Dr. Dagmar MalinRdW 2014/652RdW 2014, 593 Heft 10 v. 7.10.2014

RL 2004/18/EG : Art 1 Abs 2, 8, 9

Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH seit Rs C-26/03 , Stadt Halle, schließt die Beteiligung eines privaten Unternehmens eine vergaberechtsfreie "In-House"-Vergabe aus. Nun stellte der EuGH klar, dass dies auch dann gilt, wenn der als Auftragnehmer beteiligte private Unternehmer keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.

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