Für die Beförderung von aufgegebenem Gepäck darf ein Zuschlag zum Flugpreis verlangt werden; die Beförderung von aufgegebenem Gepäck kann nämlich nicht als obligatorisch oder unerlässlich für die Beförderung von Fluggästen angesehen werden.
Für die Beförderung von aufgegebenem Gepäck darf ein Zuschlag zum Flugpreis verlangt werden; die Beförderung von aufgegebenem Gepäck kann nämlich nicht als obligatorisch oder unerlässlich für die Beförderung von Fluggästen angesehen werden.