ASVG § 255
VO (EG) 883/2004
Der Anspruch eines Versicherten auf Rente wegen voller Erwerbsminderung in Deutschland begründet für sich noch keinen Anspruch auf Invaliditätspension in Österreich, weil die Anerkennung eines Invaliditätszustands in einem anderen EU-Mitgliedstaat keine Bindungswirkung für den österreichischen Rechtsbereich hat. Da das europäische Sozialrecht keine Harmonisierung, sondern lediglich eine Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme bewerkstelligen möchte, ist allein aufgrund der österreichischen Rechtsvorschriften zu prüfen, ob der Versicherte die Voraussetzungen für die von ihm begehrte Pensionsleistung erfüllt.