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Anwendung der EU-Verordnungen zur sozialen Sicherheit auf Drittstaatsangehörige

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/479RdW 2013, 485 Heft 8 v. 16.8.2013

Erste Rsp zur Auslegung des Art 1 VO (EU) 1231/2010

VO (EU) 1231/2010: Art 1

Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der beiden EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit VO (EWG) 1408/71 und VO (EG) 883/2004 auf Drittstaatsangehörige (und deren Familienangehörige) durch die sogenannten Drittstaatsverordnungen VO (EG) 859/2003 bzw VO (EU) 1231/2010 setzt voraus, dass sich die betreffenden Personen (aktuell) rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten. Von diesem Erfordernis ist auch dann nicht abzugehen, wenn der Drittstaatsangehörige die EU aufgrund einer rechtskräftigen Ausweisungsentscheidung (hier: wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel) verlassen musste.

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