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Nachwirkung eines gekündigten KV bei Betriebsübergang?

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2013/391RdW 2013, 378 Heft 7 v. 16.7.2013

Die EU-Betriebsübergangsrichtlinie (RL 2001/23/EG ) garantiert den von einem kollektivvertragslosen Betriebserwerber übernommenen Arbeitnehmern die Arbeitsbedingungen des alten "Kollektivvertrags" des Veräußerers bis zum "Ablauf" dieses alten Kollektivvertrags. Zur Frage, ob nur ein österreichischer Kollektivvertrag oder auch dessen "Nachwirkung" im Fall der Kündigung ein "Kollektivvertrag" iSd Betriebsübergangsrichtlinie ist, hat der OGH nun ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH eingeleitet. OGH 28. 5. 2013, 8 ObA 40/12h.

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