Eine im Arbeitsalltag wohl nicht völlig fremde Situation: Zwei befreundet Arbeitskollegen albern so lange herum, bis sich einer von ihnen verletzt. Die anschließende Frage, ob der Unfall als Arbeitsunfall iSd § 175 ASVG zu qualifizieren ist, hat der OGH kürzlich verneint: Wird ein DN bei einer "Alberei" mit einem Arbeitskollegen verletzt, die nicht auf betriebliche Umstände, sondern deren freundschaftliches Verhältnis zurückzuführen ist und sich ebenso in ganz anderem (privaten) Umfeld hätte ereignen können, fehlt es an dem für den Unfallversicherungsschutz erforderlichen inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit. OGH 16. 4. 2013, 10 ObS 48/13a.