Das kürzlich im BGBl kundgemachte SVÄG 2013 bezweckt va Erleichterungen für Einpersonen- und Kleinunternehmer sowie für Jungunternehmer. Diesbezüglich sind va folgende Maßnahmen vorgesehen:
Schaffung einer Überbrückungshilfe als Beitragszuschuss für Klein(st)unternehmer nach dem GSVG in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen;