Laufende Akontozahlungen auf Geschäftsführerbezüge, deren exakte Höhe erst mit Jahresende (gewinnabhängig) festgelegt wird, sind im Allgemeinen keine Darlehen, sondern steuerpflichtige Bezüge.
Laufende Akontozahlungen auf Geschäftsführerbezüge, deren exakte Höhe erst mit Jahresende (gewinnabhängig) festgelegt wird, sind im Allgemeinen keine Darlehen, sondern steuerpflichtige Bezüge.