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VwGH: Werbungskosten bei Rentenmodell auf Wartetaste

SteuerrechtRdW 2013/302RdW 2013, 299 Heft 5 v. 17.5.2013

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Rentenstammrechts aus einem "Pensionsvorsorgemodell" sind, sobald ab einem bestimmten Jahr steuerpflichtige Rentenbezügen zufließen, mit diesen zu verrechnen und damit letztlich abzugsfähig. Das objektive Nettoprinzip ist damit gesichert.

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