Mit Liquidation und Vollbeendigung der GmbH, an der die Beteiligung besteht, scheidet die Beteiligung aus dem Betriebsvermögen des Beteiligungsunternehmens als Buchwertabgang aus.
Die Bf vor dem VwGH, eine §5-Ermittlerin, hielt eine 50%ige Beteiligung an einer (niederländischen) GmbH.