Aufwendungen des pensionierten Versicherungsvertreters für die Betreuung des vor der Pensionierung aufgebauten Kundenstocks (zB durch Aufnahme von Schadensmeldungen) können beim Pensionisten zu Werbungskosten führen, zumal Folgeprovisionen im Falle des Abwanderns der Kunden entfallen würden.