Ob ein Verkehrsunfall auf der Berufsfahrt beruflich oder privat veranlasst ist, hängt vom Grad des Verschuldens des Lenkers ab. Das Aufmerksamkeitsdefizit wegen des Bedienens eines Autoradios ist bloß auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen.
Ob ein Verkehrsunfall auf der Berufsfahrt beruflich oder privat veranlasst ist, hängt vom Grad des Verschuldens des Lenkers ab. Das Aufmerksamkeitsdefizit wegen des Bedienens eines Autoradios ist bloß auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen.