Freiwillige soziale Zuwendungen an Dienstnehmer aus besonderem Anlass sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreit. Der folgende Beitrag gibt anhand der von der einschlägigen Rsp dafür entwickelten Grundsätze einen kurzen Überblick über die für die Befreiung maßgeblichen Kriterien.